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Narrenhände beschmieren Tisch und Wände

Eigentlich sind in Pessin die "Narren" erst ab dem 11.11. los und das was sich in den letzten Tagen und Wochen an Vandalismus in Pessin zugetragen hat, dies hat auch nichts mehr mit Narretei zu tun. Es handelt sich dabei um pure Sachbeschädigung im Sinne des § 303 des Strafgesetzbuches (StGB), dessen Versuch an sich schon strafbar genug ist. Teilweise sind die Geschehnisse auch als Hausfriedensbruch im Sinne des 123 StGB zu werten.
Was ist passiert?
Erst häufen sich die Klagen über Vandalismus und Unordnung rund um den Kirchberg. Zerschlagende Bierflaschen und Berge von Zigarettenkippen sind schon eher die Regel als die Ausnahme. Ein Pfeiler der Kriegerdenkmalbegrenzung ist schon seit längerem Zeitraum einer nächtlichen Kraftanstrengung zum Opfer gefallen, auch die Lampe zum Ausleuchten der Teppe hinauf zur Kirche wurde bereits mehrfach wieder aufgestellt und die farbliche Gestaltung der Nordseite entspricht auch nicht denkmalschützerischen Vorstellungen. Nach erneuter Zerstörung der Lampe, zwei weiteren Opfern nächtlicher Kraftanstrengungen rund um das Kriegerdenkmal und diverser beschädigter Fensterscheiben an der Kirche wurde die Grenze für die Kirchengemeinde deutlich überschritten und die Angelegenheit zur Anzeige gebracht.

Die Krönung der gegenwärtigen Situation dürfte jedoch der nächtliche Zug von mit Sprühfarbe bewaffneten Chaoten durch die Gemeinde in der Nacht vom 30. zum 31.10.2010 darstellen.
Es kam in dieser besagten Nacht zu Sachbeschädigungen an diversen im Gemeindegebiet parkenden Fahrzeugen sowie an der Fassade des Sportlerheimes, der Reithalle und anderer Häuser. Die dabei verwendeten Zeichen und Symbole rücken dabei sehr stark in die rechtliche Betrachtungsweise nach § 86a StGB.
Die Gemeinde Pessin hatte erhebliche Mühen um den Anbau am Sportlerheim und die Teilsanierung der Fassade der Altsubstanz finanziell realisieren zu können, von den finanziellen Aufwendungen der betroffenen Bürger und Unternehmen ganz zu schweigen.
Man fragt sich in diesem Zusammenhang welche moralischen Werte in dieser Gesellschaft heut zutage gültig sind.
Mit einem Kavaliersdelikt oder einem dummen Jungenstreich hat diese Form von Vandalismus nichts mehr zu tun, die Grenze dafür wurde zu deutlich überschritten.
Mögen die Täter gefunden und ihrer gerechten Strafe zugeführt werden und eine zivilrechtliche Inanspruchnahme für die verursachten Schäden sollte auch nicht außer Acht gelassen werden.

PS: Loyalität gegenüber den Tätern ist hier fehl am Platze (§ 258 StGB)

POLIZEIBERICHT Schmierfinken am Werk
PESSIN Unbekannte haben in der Nacht zum Sonntag mehrere Gebäude in Pessin mit Graffiti verunstaltet. Beschmiert wurden unter anderem Hauswände und zwei Fahrzeuge im Retzower Weg und in der Dorfstraße sowie das Sportlerheim in der Straße der Einheit . Dort sprühten die Täter auch rechte Symbole an. Die Polizei nahm Anzeigen auf und ermittelt nun wegen mehrfacher Sachbeschädigung sowie der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organe.
(Quelle: Märkische Allgemeine, Der Havelländer, 02.11.2010)